Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Lacop Studio OG, Herderstraße 40, 4600 Wels, FN 659759 i, Landesgericht Wels. Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Lacop Studio und ihren Auftraggebern („Auftraggeber").
1.2Lacop Studio erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Verbrauchergeschäfte werden nicht abgeschlossen.
1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lacop Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.
1.5Für Auftraggeber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland gelten ergänzend die deutschsprachige, auf deutsches Recht abgestimmte Vertragsfassung des Auftragnehmers sowie deutsches Recht; insoweit treten die landesspezifischen Regelungen an die Stelle der österreichischen Bestimmungen dieser AGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1Lacop Studio erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- (a) Webauftritte: individuelle Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites (Werkleistung);
- (b) KI-Kommunikationsassistenten: Bereitstellung und Betrieb KI-gestützter Assistenten über die Kanäle Website-Chatbot, WhatsApp und Telefon/Voice im Abonnement (Dauerschuldverhältnis);
- (c) ergänzende Dienst- und Beratungsleistungen.
2.2Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Dienste werden direkt vertrieben; es besteht keine offene Selbstregistrierung.
2.3Welche Kanäle (Chatbot/WhatsApp/Voice) dem Auftraggeber bereitgestellt werden, richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Lacop Studio ist berechtigt, einzelne Kanäle zu aktivieren oder zu deaktivieren.
2.4Lacop Studio darf sich zur Leistungserbringung dritter Dienstleister (z. B. Hosting-, Telefonie-, Sprach- und KI-Anbieter) bedienen.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1Angebote von Lacop Studio sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung bzw. mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.2Vereinbarungen, Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
§ 4 Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten des Auftraggebers
4.1Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien bereit (z. B. Unternehmensangaben, Wissensinhalte für den Assistenten, Logos, Telefonnummern, Konten).
4.2Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für hinterlegte Wissensinhalte, Prompts und Konfigurationen ist der Auftraggeber verantwortlich.
4.3Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Lacop Studio.
§ 5 Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des Auftraggebers
5.1Verbot missbräuchlicher Nutzung / Kaltakquise: Der Auftraggeber darf die Dienste und etwaige bereitgestellte Telefonnummern nicht für unerbetene Werbeanrufe oder -nachrichten (Kaltakquise/Spam) verwenden (vgl. § 174 TKG 2021).
5.2Telefonnummern: Von Lacop Studio bereitgestellte Rufnummern sind grundsätzlich für eingehende Kommunikation bestimmt. Ausgehende Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung und der vollständigen Bekanntgabe der erforderlichen Unternehmens-/Personendaten.
5.3Verantwortung für KI-Inhalte: Der Auftraggeber ist für die durch seine Vorgaben (Wissensinhalte, Prompts, Konfigurationen) erzeugten Ergebnisse verantwortlich und hält Lacop Studio von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus diesen Inhalten resultieren.
§ 6 KI-Transparenz, Aufzeichnung und Datenschutz
6.1KI-Transparenz (Art. 50 VO (EU) 2024/1689): Die Assistenten weisen Nutzer:innen darauf hin, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Im Sinne der KI-VO ist Lacop Studio Bereitsteller der Funktionalität, der Auftraggeber Betreiber. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ihn treffenden Transparenz- und Hinweispflichten (z. B. aktivierte Eingangsansage beim Voice-Assistenten) tatsächlich erfüllt werden.
6.2Keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen: Die Dienste sind nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO) bestimmt. Setzt der Auftraggeber sie dennoch hierfür ein, ist er als Verantwortlicher für die Einhaltung des Art. 22 DSGVO zuständig.
6.3Aufzeichnung und Transkription: Soweit Gespräche aufgezeichnet oder transkribiert werden, ist der Auftraggeber als Verantwortlicher für die Rechtsgrundlage und – soweit erforderlich – die Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer:innen zuständig (Art. 6 und Art. 9 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 RL 2002/58/EG, § 120 StGB). Lacop Studio stellt hierfür eine konfigurierbare Eingangsansage bereit.
6.4Regulierte Berufe / Berufsgeheimnis: Bei der Nutzung in Berufen mit besonderer Verschwiegenheitspflicht (z. B. § 9 RAO, § 54 ÄrzteG) prüft der Auftraggeber die Zulässigkeit eigenverantwortlich.
6.5Datenschutz / Auftragsverarbeitung: Verarbeitet Lacop Studio personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der integraler Bestandteil dieser AGB ist. Im Übrigen gilt die jeweilige Datenschutzerklärung.
§ 7 Entgelt und Abrechnung
7.1Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (B2B).
7.2Abonnementleistungen (KI-Assistenten) werden – soweit nicht anders vereinbart – im Voraus periodisch (z. B. monatlich) abgerechnet. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung, Webauftritt) werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3In Abonnements enthaltene Nutzungskontingente (z. B. inkludierte Gesprächsminuten oder Konversationen) sowie Preise für darüber hinausgehende Nutzung (Overage) ergeben sich aus dem gebuchten Paket. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Abrechnungsperiode, sofern nicht anders vereinbart.
7.4Preisanpassung: Lacop Studio ist berechtigt, die Entgelte für Dauerleistungen jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria anzupassen. Steigen wesentliche Fremdkosten (insb. Dritt-Dienstleister) unvorhergesehen, ist eine entsprechende Anpassung mit angemessener Vorankündigung zulässig. Übersteigt eine Anpassung den jährlichen VPI-Wert, kann der Auftraggeber den Vertrag binnen vier Wochen ab Zugang der Anpassungsmitteilung zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
§ 8 Zahlung
8.1Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
8.2Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die Kosten zweckentsprechender Betreibung verrechnet.
8.3Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist Lacop Studio nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Leistungen (insb. den Betrieb der Assistenten) auszusetzen.
8.4Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1Abonnementverträge laufen auf die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Schrift- oder Textform kündbar.
9.2Die ordentliche Kündigung von Dauerleistungen ist unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum Ende der Laufzeit in Schrift- oder Textform möglich.
9.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Lacop Studio insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung (§ 5) oder erheblichem Zahlungsverzug vor.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1An individuell erstellten Webauftritten erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das vereinbarte Nutzungsrecht.
10.2An der zugrundeliegenden Software, den KI-Komponenten, Frameworks, Werkzeugen und am Know-how von Lacop Studio verbleiben sämtliche Rechte bei Lacop Studio bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
10.3Lacop Studio darf den Auftraggeber – soweit nicht ausdrücklich widersprochen – als Referenz nennen.
§ 11 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse (§ 26b UWG) der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 12 Gewährleistung
12.1Für Werkleistungen (z. B. Webauftritte) gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist im unternehmerischen Geschäftsverkehr sechs Monate ab Übergabe beträgt. Lacop Studio kann nach eigener Wahl verbessern oder austauschen.
12.2Für laufend erbrachte Dienste (KI-Assistenten) schuldet Lacop Studio eine fachgerechte Leistung nach dem Stand der Technik; Mängel werden im Rahmen der Leistung behoben. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit ausdrücklich vereinbart.
12.3Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel binnen acht Tagen zu rügen (§ 377 UGB), andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
12.4Eine Aktualisierungspflicht im Sinne des VGG besteht im B2B-Verhältnis nicht.
§ 13 Haftung
13.1Lacop Studio haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.
13.2Die Haftung ist der Höhe nach auf das vom Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten gezahlte Netto-Entgelt begrenzt. Unberührt bleiben Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO.
13.3Lacop Studio haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten/Vorgaben beruhen, sowie nicht für Störungen, die auf Dritt-Dienstleister oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen.
13.4Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Ausfällen von Telekommunikations-, Hosting- oder KI-Dienstleistern, Stromausfällen, behördlichen Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende unionsrechtliche Bestimmungen (insb. DSGVO und KI-VO) bleiben unberührt.
15.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Lacop Studio (Wels). Lacop Studio ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15.3Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.4Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
Stand: Juni 2026