WCAG. BaFG / BFSG. In 30 Sekunden.
Prüfen Sie Ihre Website auf digitale Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 Level AA — inklusive rechtlicher Einordnung nach BaFG und BFSG.
Barrierefreiheit prüfen in 3 Schritten
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Der Scanner prüft Alt-Texte, Heading-Struktur, Formular-Labels, ARIA-Attribute und Kontrastverhältnisse.
Report & Rechtslage
Pro Befund sehen Sie WCAG-Referenz, Schweregrad und rechtliche Einordnung nach BaFG und BFSG — mit Fix-Empfehlung.
Zu Barrierefreiheit & Gesetzeslage
- Was ist das BaFG und wen betrifft es?
- Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist seit 28. Juni 2025 in Österreich in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die online an Endverbraucher (B2C) verkaufen, zur digitalen Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 Level AA. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Mio EUR Jahresumsatz. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 80.000 EUR.
- Was ist das BFSG und gilt es für mein Unternehmen?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Pendant zum österreichischen BaFG und ebenfalls seit Juni 2025 in Kraft. Es betrifft alle B2C-Onlinedienste (Shops, Buchungsseiten, Banking) mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Der geforderte Standard ist WCAG 2.1 Level AA bzw. EN 301 549. Das Bußgeld kann bis zu 100.000 EUR betragen.
- Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA?
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) ist der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Level AA ist der gesetzlich geforderte Mindeststandard in der EU. Er umfasst Anforderungen in vier Bereichen: Wahrnehmbar (z.B. Alternativtexte für Bilder, ausreichend Kontrast), Bedienbar (z.B. Tastaturnavigation, keine Zeitbegrenzungen), Verständlich (z.B. klare Sprache, konsistente Navigation) und Robust (z.B. kompatibel mit Hilfstechnologien).
- Müssen Schweizer Unternehmen barrierefrei sein?
- In der Schweiz besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit für den Privatsektor. Nur Bundesstellen und bundesnahe Betriebe müssen den eCH-0059 Standard einhalten. Allerdings ist Barrierefreiheit als Best Practice empfehlenswert. sie erreicht mehr Kunden, verbessert die Nutzererfahrung und kann wettbewerbsrelevant werden, falls die EU-Richtlinien übernommen werden.