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Compliance · 8 Min.

Impressumspflicht Österreich 2026. Was muss rein?

Vollständiger Leitfaden zur Impressumspflicht in Österreich 2026. Alle Pflichtangaben nach ECG, UGB, GewO und MedienG. Mit Checkliste und kostenlosem Generator.

Ein fehlerhaftes Impressum ist in Österreich kein Kavaliersdelikt. Rund 60 % der KMU-Websites in AT haben nach WKO-Erhebungen unvollständige Pflichtangaben. und jede einzelne ist theoretisch abmahnfähig. Dieser Artikel erklärt, was 2026 wirklich rein muss, und zeigt die typischen Fehler.

Die vier Gesetze, die Ihr Impressum regeln

Kein einzelnes Gesetz regelt die Impressumspflicht. In Österreich wirken vier Rechtsquellen zusammen. Wer nur eine davon kennt, hat fast garantiert ein lückenhaftes Impressum.

  • § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz). Offenlegungspflichten für Diensteanbieter
  • § 14 UGB (Unternehmensgesetzbuch). Angaben für eingetragene Unternehmen
  • § 63 GewO (Gewerbeordnung). Gewerbliche Angaben, Fachgruppe, Rechtsvorschriften
  • § 25 MedienG (Mediengesetz). Offenlegung für Medieninhaber und redaktionelle Inhalte

Pflichtangaben für kommerzielle Websites in AT

Wenn Sie in Österreich ein Unternehmen betreiben und eine Website haben, gelten diese Angaben praktisch immer. Einzige Ausnahmen: rein private Seiten ohne wirtschaftlichen Hintergrund.

  • Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform (z.B. „Lacop Studio OG“)
  • Ladungsfähige Anschrift (keine Postfächer)
  • E-Mail-Adresse für direkten Kontakt
  • Telefonnummer oder gleichwertiges Kommunikationsmittel
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (bei FN-pflichtigen Unternehmen)
  • UID-Nummer (bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen)
  • Unternehmensgegenstand (kurze Beschreibung der Tätigkeit)
  • Zuständige WKO-Kammer und Fachgruppe
  • Anwendbare Rechtsvorschriften (bei freien Gewerben: Gewerbeordnung, Link zum RIS)
  • Aufsichtsbehörde (falls zutreffend. z.B. bei Energieversorgern, Finanzdienstleistern)

Mediengesetz (§ 25). die vergessene Pflicht

Sobald eine Website redaktionelle Inhalte enthält (Blog, News, Ratgeber), gilt das Mediengesetz. Das betrifft praktisch jede moderne Unternehmenswebsite. Viele Impressen erwähnen das Mediengesetz nicht einmal. ein klarer Mangel.

Was ins Mediengesetz-Impressum gehört

  • Medieninhaber (meist identisch mit dem Unternehmen)
  • Sitz des Medieninhabers
  • Unternehmensgegenstand
  • Grundlegende Richtung der Medienarbeit (Themenschwerpunkte)

Die fünf häufigsten Impressumsfehler 2026

Nach unserer Analyse von hunderten österreichischen Websites tauchen diese Fehler systematisch auf. auch bei etablierten Unternehmen und sogar bei Agenturen, die Impressumspflicht an Kunden verkaufen.

  • Fehlender Unternehmensgegenstand (§ 5 ECG Pflicht)
  • WKO-Fachgruppe nicht angegeben. „Mitglied der WKO“ reicht nicht
  • „Firmenbuchgericht: Wels“ statt korrekt „Landesgericht Wels“
  • Mediengesetz-Angaben fehlen oder sind unvollständig
  • Kein Link zu den anwendbaren Rechtsvorschriften (www.ris.bka.gv.at)

Strafen bei Verstößen

Die Strafen sind keine Phantasie: Nach § 26 ECG drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 €, bei Wiederholung bis 5.000 €. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Interessenvertretungen können zusätzlich Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich verursachen. Nach UGB kommt theoretisch ein Betrag bis 726 € dazu. klingt harmlos, addiert sich aber.

Ein korrektes Impressum kostet 20 Minuten. Eine Abmahnung kostet deutlich mehr."

Für DE und CH gelten andere Regeln

Wenn Ihre Website auch Kunden in Deutschland oder der Schweiz bedient, reicht das österreichische Impressum meist nicht. In Deutschland gilt § 5 DDG (früher TMG), in der Schweiz § 322 OR und das UWG. Die Kernangaben sind ähnlich, aber nicht identisch. Unser Impressum-Generator kennt alle drei Länder und wendet die jeweils geltenden Vorschriften an.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine rein private Website ein Impressum?
Wenn die Website rein privat und nicht kommerziell ist (kein Gewerbe, keine Werbung, kein wirtschaftliches Interesse), ist nach § 5 ECG kein Impressum nötig. Sobald aber Bezahl-Links, Werbung oder Affiliate-Links ins Spiel kommen, gilt Impressumspflicht.
Muss das Impressum auf jeder Unterseite verlinkt sein?
Ja. Das Impressum muss „leicht und unmittelbar zugänglich“ sein. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer auf allen Seiten. Ein Impressum nur in den AGB zu verstecken, reicht nicht.
Reicht ein Impressum auf Social Media oder brauche ich eins auf der Website?
Beides. Social-Media-Profile mit kommerzieller Nutzung brauchen ebenfalls ein Impressum (bei Instagram und LinkedIn typischerweise per Link zum vollständigen Impressum auf der Website). Die Website selbst muss zusätzlich ein direktes Impressum haben.
Was kostet ein Impressum-Check durch Lacop Studio?
Der Basis-Check ist kostenlos über unser Tool auf tools.lacopstudio.com. Ein detaillierter rechtlicher Review durch einen Juristen (bei komplexen Fällen) kostet ab 149 € und wird durch unseren Partner-Anwalt durchgeführt.
Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026 · Lacop Studio